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Was sind beglaubigte Übersetzungen?

Die Begriffe Beglaubigung der Übersetzung und Beglaubigung des Originals werden oft verwechselt, wobei sie zwei unterschiedliche Sachen bedeuten:

Ein Übersetzer ist nicht ermächtigt, eine Kopie des Originals zu beglaubigen. Dies können Sie bei einem Notar oder in einem Rathaus bzw. Gemeindeordnungsamt tun. Durch diese Beglaubigung wird die Übereinstimmung von Original und Kopie bestätigt.

In einer beglaubigten Übersetzung bescheinigt der Übersetzer die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner eigenen Übersetzung. Ein beeidigter Übersetzer darf nicht eine nicht von ihm selbst angefertigte Übersetzung beglaubigen. In der Regel enthält eine beglaubigte Übersetzung eine Beglaubigungsformel, einen Abdruck eines Rundstempels und die Unterschrift des beeidigten Übersetzers.

Wofür werden beglaubigte Übersetzungen benötigt?

Beglaubigte Übersetzungen z. B. Deutsch ↔ Russisch werden in der Regel für Gerichte und Behörden wie Standesämter und Konsulate, aber auch für juristische Zwecke angefertigt. Damit werden die Übersetzungen Ihrer Dokumente oder Übersetzung Ihrer Urkunden amtlich anerkannt.

Von welchen Dokumenten wird eine beglaubigte Übersetzung angefertigt?

Generell kann jede von mir erstellte Übersetzung einer Urkunde auf Ihren Wunsch beglaubigt werden. Am Häufigsten werden beglaubigte Übersetzungen Deutsch ↔ Russisch folgender Urkunden benötigt:

* Geburtsurkunden, Abstammungsurkunden
* Heirats- bzw. Scheidungsurkunden
* Gerichtsurteile und -entscheide
* Vollmachten und Bescheinigungen
* Gesellschaftsverträge und Handelsregisterauszüge
* Führerscheine
* Übersetzung von Diplomen und Zeugnissen

Wer darf eine beglaubigte Übersetzung anfertigen?

In Deutschland dürfen nur öffentlich bestellte und beeidigte bzw. vereidigte oder ermächtigte Übersetzer eine beglaubigte Übersetzung erstellen. Dazu werden an zuständigen Gerichten nur Übersetzer beeidigt, die für ihre Sprache ein Übersetzer-Studium abgeschlossen oder eine Staatsprüfung für Übersetzer abgelegt haben.

Wenn eine beglaubigte Übersetzungen fürs Ausland benötigt wird, kann man bei Bedarf solch eine Übersetzung auch legalisieren (im zuständigen Landgericht eine Apostille darauf beantragen). In meinem Fall ist das Landgericht Landshut dafür zuständig.

Als staatlich geprüfte, vom Landgericht Landshut öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die russische Sprache bin ich berechtigt, beglaubigte Übersetzungen Deutsch ↔ Russisch anzufertigen.
Hier können Sie ein unverbindliches Angebot anfordern