Apostille
Was ist eine Apostille?
Die Apostille ist ein spezieller Stempel, mit welchem öffentliche Urkunden versehen werden, die zur Vorlage in einem anderen Staat oder in Konsulaten eines anderen Staates benötigt werden. Die Apostille ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbescheinigung. Sie wird nur bei Urkunden der Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 an die Stelle der Legalisation verwendet.
Für welche Urkunden wird die Apostille beantragt?
- Originale von Personenstandsurkunden (Geburtsurkunden, Heirats- und Scheidungsurkunden, Namensänderungsurkunden, etc.)
- Notarielle Urkunden (z.B. Vollmachten, Gründungsverträge, Kaufverträge, etc.)
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten und Urkunden;
- Urkunden von juristischen Personen (Satzungen, Registrierungen, Handelsregisterauszüge, etc.)
- Ggfls. Originale von Bildungsurkunden (Diplome, Schulzeugnisse, Bescheinigungen, etc.)
- Gerichtliche Urkunden mit Rechtskraftvermerk (z.B. Scheidungsurteile, Beschlüsse, etc.)
- Bescheinigungen von Verwaltungsbehörden.
Wo wird die Apostille beantragt?
Die Beantragung der Apostille muss durch den Urkundeninhaber im Ausstellungsland des Dokuments erfolgen. Die Apostille wird nicht durch einen Übersetzer erteilt! In Deutschland sind unterschiedliche Behörden für die Apostillierung von Dokumenten zuständig. Dies hängt von der Art der Urkunde ab.
Die genauen Informationen darüber, bei welcher Behörde eine Apostille beantragt werden muss, gibt Ihnen die Behörde, die Ihre Urkunde ausgestellt hat!
Apostille für die in Bayern ausgestellten Urkunden:
Für die Erteilung von Apostillen für Urkunden aus dem Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit einschließlich der Notare ist der Präsident des Land- oder Amtsgerichts zuständig, in dessen Geschäftsbezirk das Dokument erstellt wurde.
Die Amtsgerichte bzw. Landgerichte beglaubigen durch Erteilung einer Apostille z. B. deutsche Urteile, Beschlüsse, Entscheidungen, gerichtliche Urkunden, notarielle Urkunden und beglaubigte Übersetzungen.
Wenn Sie z. B. eine Apostille auf eine notariell beglaubigte Kopie Ihres Reisepasses von einem Notar in München brauchen, dann ist das Landgericht München I oder II zuständig. Je nach Zuständigkeit des Gerichts für ein Notarbezirk.
Für Urkunden, die von Landesbehörden oder Kommunen ausgestellt wurden (z.B. Urkunden der Standesämter, Meldebescheinigungen, Schul- oder Hochschulzeugnisse), sind die jeweiligen Regierungen zuständig.
Wird z. B. eine Apostille für Ihre Heiratsurkunde benötigt, die in München ausgestellt wurde, wird die Apostille bei der Regierung von Oberbayern erteilt.
Für Bayern: Genauere Informationen finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Behördenwegweisers:
Für Urkunden von Standesämtern und Kommunen
Für gerichtliche und notarielle Urkunden
Apostille für die in Russland ausgestellten Urkunden:
Für die in der Russischen Föderation ausgestellten Urkunden sind folgende Stellen in der RF zuständig:
Hauptverwaltung des Justizministeriums in einer Stadt oder Region für notarielle Urkunden, einschließlich beglaubigter Kopien;
Standesamtliche Behörden z. B. standesamtliche Verwaltungen oder Archive für Personenstandsurkunden wie Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Scheidungsurkunde, Namensänderungen, etc.;
Bildungsministerien für Bildungsurkunden;
GIAZ des Innenministeriums Russlands für Führungszeugnisse.